Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger gegen die Beklagte ein Anspruch auf eine Sozialplanabfindung zusteht.
Der Kläger war bei der Beklagten im Geschäftsbereich "Consumer Imaging (CI)" beschäftigt, zuletzt als Maschinenbediener im Werk R bei L. Die Beklagte kündigte dem Kläger mit Schreiben vom 30. April 2004 zum 31. Mai 2005 aus dringenden betrieblichen Erfordernissen.
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