Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger gegen die Beklagte Ansprüche auf eine vertraglich zugesagte Altersversorgung zustehen.
Der am 22. März 1950 geborene Kläger war seit 1. Dezember 1977 bei der Beklagten, zuletzt als Controller in der Abteilung "Internationale Finanzen & Controlling" im Geschäftsbereich "Consumer Imaging" (CI) beschäftigt. Seinem Arbeitsverhältnis lag ein schriftlicher "Anstellungsvertrag" vom 23. Dezember 1981/18. Januar 1982 zugrunde, der ua. folgende Vereinbarung enthält:
"10. Herr I hat Anspruch auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Gesamtversorgungsordnung von A.
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