Autor: Löbe |
Bei einer Übertragung von Betriebsvermögen unter Angehörigen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge spricht eine widerlegbare Vermutung für eine Unentgeltlichkeit des Vorgangs.1) Unter vorweggenommener Erbfolge sind Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge zu verstehen.2) Der Übernehmer soll nach dem Willen der Beteiligten wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten.3)
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