BFH - 01.08.1979 (I R 106/76) - DRsp Nr. 1997/14268
BFH, vom 01.08.1979 - Aktenzeichen I R 106/76
DRsp Nr. 1997/14268
»1. Verpachtungsbetriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts können nicht durch Aufgabeerklärung entsprechend den für die Verpachtung von Betrieben natürlicher Personen geltenden Grundsätzen aufgegeben werden. 2. Die in dem verpachteten Betriebsvermögen (1.) enthaltenen stillen Reserven werden erst dadurch aufgelöst, daß die Verpachtung als solche aufgegeben wird, insbesondere durch entgeltliche Veräußerung des verpachteten Betriebs.«