I. Streitig ist die steuerrechtlich zutreffende Behandlung eines auf einem Betriebsgrundstück errichteten Wohngebäudes, das den privaten Wohnzwecken der Gesellschafter dient.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war - gemeinsam mit seinem Bruder - Gesellschafter einer OHG, aus der er zum 31. Dezember 1967 ausgeschieden ist. Das in der Bilanz geführte Betriebsgrundstück, das nach § 8 des Gesellschaftsvertrages je zur Hälfte im bürgerlich-rechtlichen Eigentum der Gesellschafter steht, dient mit 247 qm einem zu privaten Wohnzwecken der Gesellschafter errichteten Gebäude und mit 1.203 qm betrieblichen Zwecken.
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