I. Streitig ist die körperschaftsteuerliche Behandlung verzögerter Pachtzahlungen an einen Gesellschafter.
Die mit Wirkung vom 1. Januar 1980 errichtete Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) handelt mit Kfz und führt Reparaturarbeiten an Fahrzeugen aus. Am Stammkapital sind die Eheleute HK und IK mit je 45 v.H.. und deren volljährige Tochter SK mit 10 v.H. beteiligt. Jeweils allein vertretungsberechtigte, von der Beschränkung des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) befreite Geschäftsführer sind die Eheleute HK und IK.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|