I. Die Geschäftsanteile der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GmbH, werden von einer ausländischen Gesellschaft (M) gehalten. Im Streitjahr 1970 schrieb die Klägerin der M Zinsen in Höhe von 47.570 DM gut. Diese Zinsen wurden der M -nach Feststellung des Finanzgerichts (FG)-- "für die darlehensweise Überlassung der für die Jahre 1966 und 1969 beschlossenen Dividenden" vergütet. Die Klägerin errechnete diese Zinsen wie folgt:
Dividendenverbindlichkeiten aus der Gewinnausschüttung für 1966 in Höhe von 680.000 DM, Zinssatz 5 %, Verzinsung vom 1. Januar 1970 bis 31. Dezember 1970, Zinsen somit 34.000 DM.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|