I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, ist in den Jahren 1977/1978 durch Umwandlung aus einer KG hervorgegangen. Am Stammkapital waren in den Streitjahren 1986 und 1987 die A-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (10 %) und Frau S (90 %) beteiligt. S war alleinvertretungsberechtigte, von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) befreite Geschäftsführerin. Neben S waren noch zwei stellvertretende, gemeinsam vertretungsberechtigte Geschäftsführer bestellt.
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