I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Der Kläger hielt 66,98 v.H. der Anteile am Stammkapital der H-GmbH. Diese Anteile verkaufte der Kläger mit notariellem Vertrag vom 29. Oktober 1981 zum überwiegenden Anteil an die D-GmbH, im übrigen an die S-GmbH.
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