BFH - Urteil vom 10.11.1994 (IV R 15/93) - DRsp Nr. 1995/4414
BFH, Urteil vom 10.11.1994 - Aktenzeichen IV R 15/93
DRsp Nr. 1995/4414
»Gewähren bei einer Betriebsaufspaltung die Gesellschafter der Betriebs-GmbH bei deren Gründung ein Darlehen, dessen Laufzeit an die Dauer ihrer Beteiligung an der GmbH gebunden ist, so gehört dieses Darlehen zu ihrem notwendigen Sonderbetriebsvermögen II bei der Besitzgesellschaft.«