BFH - Urteil vom 16.02.1996 (I R 183/94) - DRsp Nr. 1996/20884
BFH, Urteil vom 16.02.1996 - Aktenzeichen I R 183/94
DRsp Nr. 1996/20884
»1. Die Einbringung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft i.S. von § 20UmwStG 1977 setzt voraus, daß auch die bisher dem Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters (Mitunternehmers) Gesellschaft übergehen.2. Werden solche Wirtschaftsgüter bei der Einbringung vom Gesellschafter (Mitunternehmer) zurückbehalten und bleiben sie bei diesem im Rahmen einer Betriebsaufspaltung weiterhin Betriebsvermögen, so hat dieser Vorgang keine Gewinnauswirkung. Dem Gesellschafter bleibt nicht die Wahl, stattdessen die in den zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern ruhenden stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern.«