I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Miteigentümer zu je 1/2 eines Fabrikgrundstücks. Das Grundstück diente bis 1979 einer GmbH & Co. KG zu Produktionszwecken. Die Kläger waren je zu 1/2 Anteilseigner der Komplementär-GmbH und Kommanditisten der KG.
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