I. Die Klägerin und Revisionsklägerin -eine KG- (KG) wurde 1971 gegründet. Persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin war die R-GmbH (GmbH -Gesellschafter: N R und die Beigeladenen zu 1, 3 und 5-). Kommanditist war N R und nach seinem Tode im September 1972 dessen drei Söhne -die Beigeladenen zu 1, 3 und 5-. Am 29. Dezember 1972 übertrugen die Beigeladenen zu 1, 3 und 5 ihre Kommanditanteile mit Wirkung vom 1. Januar 1973 an schenkweise auf ihre Ehefrauen -die Beigeladenen zu 2, 4 und 6-. Die Löhne der bei der GmbH angestellten Beigeladenen zu 1, 3 und 5 wurden in der Folgezeit als Betriebsausgaben der KG behandelt.
In einem anläßlich einer Betriebsprüfung bekanntgewordenen weiteren Vertrag vom 29. Dezember 1972 hatten die Beigeladenen zu 1,3 und 5 jeweils mit ihrer Ehefrau (Beigeladene zu 2, 4 und 6) u.a. folgendes vereinbart:
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