Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die V-GmbH mit einem Kapitalanteil von 10 v.H. Die mit je 50 v.H. an der GmbH und mit je 45 v.H. an der Klägerin beteiligten beiden Kommanditisten H und F sind verstorben. Der Gesellschaftsvertrag sieht für diesen Fall vor, daß die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt werden soll.
Der Gesellschaftsanteil des H ging auf dessen alleinige Erbin, die Beigeladene zu 2, über. Erbin des 1983 verstorbenen F wurde aufgrund eines notariellen Testaments Frau C.
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