I. Der Kläger und Revisionskläger zu 1 (Kläger zu 1) und die Klägerin und Revisionsklägerin zu 2 (Klägerin zu 2) sind Erben nach ihrem 1985 verstorbenen Vater T und ihrer 1989 verstorbenen Mutter. T war im Streitjahr 1984 u.a. an der B-GmbH mit zunächst 25 v.H. am Stammkapital von 500 000 DM beteiligt, und zwar mit Geschäftsanteilen von 12 500 DM (seit 1974), 37 500 DM (seit 1977) und 75 000 DM (seit 11. November 1980). Die weiteren Geschäftsanteile hielten die T.-S. A. mit 25 v.H. und S mit 50 v.H.
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