I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als Kommanditist an der A GmbH & Co. KG (KG) beteiligt; er führt auch deren Geschäfte.
Im Jahre 19.. wurde unter Beteiligung des Klägers, handelnd für die KG, und seines, durch einen Pfleger vertretenen, damals noch minderjährigen Sohnes ein Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft notariell beurkundet. Nach § 1 des Vertrages beteiligte sich der Sohn als stiller Gesellschafter an der KG. Die §§ 2, 3 und 7 des Vertrages haben folgenden Wortlaut:
§ 2: Die Kapitalbeteiligung (Vermögenseinlage) des stillen Gesellschafters beläuft sich auf 1 Mio DM. Die Einbringung der Kapitaleinlage erfolgt dadurch, daß vom Kapitalkonto des (Klägers) bei der KG ein Betrag 1 Mio DM schenkungsweise zugunsten des (Sohnes) umgebucht wird. Die Schenkung erfolgt in Anrechnung auf Erb- und Pflichtteil.
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