I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Eigentümer der Grundstücke in A, B-Straße 20 und 40. Das Grundstück B-Straße 20 liegt verkehrsgünstig an einer auch an der Stadtmitte von A vorbeiführenden Tangente. Der Kläger errichtete 1975/76 auf diesem Grundstück ein Geschäftshaus (Verkaufsfläche 3.616 qm, Büroräume 135 qm, Hausmeisterwohnung 91 qm). Um das Geschäftshaus sind Parkplätze in ausreichender Zahl angelegt. Auf dem Grundstück B-Straße 40 befindet sich eine Lagerhalle, die 1972 errichtet worden war (Lagerfläche 1.250 qm).
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