Die Zahnärzte L, St und Dr. S waren an der zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis L, St und Dr. S in X zu je 1/3 beteiligt. Am 30. September 1986 schied L, der entsprechend seiner Ausbildung sowohl als Zahnarzt als auch als Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg tätig war, aus der Gemeinschaftspraxis aus und übertrug seinen Anteil hieran auf die beiden übrigen Gesellschafter. Ab dem 1. Oktober 1986 führte L seine ärztliche Tätigkeit, nunmehr mit dem Schwerpunkt der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, in einer neuen Praxis in X fort.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|