BFH - Urteil vom 24.04.1991 (XI R 5/83) - DRsp Nr. 1996/11044
BFH, Urteil vom 24.04.1991 - Aktenzeichen XI R 5/83
DRsp Nr. 1996/11044
»Behalt sich der Übergeber eines Grundstücks im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge u. a. ein Nutzungsrecht am übertragenen Grundstück vor, so ist für die Aufteilung des Rechtsgeschäfts in den entgeltlichen und unentgeltlichen Teil dem Entgelt der um den Kapitalwert des Nutzungsrechts geminderte Wert des Grundstucks gegenüberzustellen.«