Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, aus der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden, welche durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt werden. Im Streitjahr (1983) veräußerte die Klägerin ein ihr gehörendes Mietwohngrundstück zum Preis von 840 000 DM. Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren des Grundstücks gingen noch im Jahre 1983, in dem auch der Kaufpreis gezahlt wurde, auf die beiden Erwerber über. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erfolgte am 13. Februar 1984.
Die Erwerber teilten den erworbenen Grundbesitz in Wohnungs- und Teileigentumsrechte auf. Beabsichtigt war, diese Rechte zu veräußern. In Zusammenhang hiermit waren im Kaufvertrag folgende Rücktrittsrechte der Käufer vereinbart:
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