Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, aus der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden und deren Kommanditisten die Beigeladenen sind, war im Streitjahr (1985) als Kommanditistin an der H GmbH & Co. KG (H-KG) beteiligt. Die Beteiligung wurde 1985 veräußert. Bei der Gewinnfeststellung 1985 für die H-KG wurden für die Klägerin aus der Anteilsveräußerung ein Veräußerungsgewinn i.S. des § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von 48 205 DM und ein Anteil am laufenden Verlust in Höhe von 5 130 DM festgestellt. Aus ihrem eigenen Betrieb erzielte die Klägerin im Streitjahr einen laufenden Verlust in Höhe von 187 282 DM.
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