Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war seit 1981 Inhaber eines Einzelunternehmens, das die Erstellung schlüsselfertiger Bauten zum Gegenstand hatte. Zum Betriebsvermögen dieses Unternehmens gehörte eine 100 %ige Beteiligung an der A-GmbH (im folgenden: GmbH), die in den Bilanzen zum Nominalwert von 100000 DM aktiviert war. Die Geschäftsanteile an der GmbH sind bei der Einheitsbewertung auf die Stichtage 31. Dezember 1985, 1987 bis 1989 mit 213 DM, 241 DM, 400 DM und 228 DM je 100 DM Stammkapital bewertet worden.
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