I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind die Witwe und die Kinder des Dipl.-Ing. X. Dieser mußte sich im Jahre 1983 einer Krebsoperation unterziehen, nach der er sich als geheilt betrachtete. 1984 traten jedoch erneut Beschwerden auf. Bei einer Untersuchung im Sommer 1984 stellte sich heraus, daß die Krankheit nicht zu heilen war. Im November 1984 verstarb er.
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