I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1983 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Ehemann (Kläger) betrieb bis Ende 1974 ein Bedachungsgeschäft und eine Bauklempnerei gemeinsam mit B in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf einem Grundstück in S. Die GbR wurde zum 01.01.1975 in die ... GmbH (GmbH) umgewandelt (Stammkapital 21.000 DM, Anteil des Klägers 14.000 DM, Anteil des B 7.000 DM); alleiniger Geschäftsführer wurde der Kläger. Der Gegenstand des Unternehmens blieb im wesentlichen unverändert. Ab 1981 war der Kläger Alleingesellschafter (Stammkapital 50.000 DM).
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