ErbStG (1974) § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1, 5;
Fundstellen:
BB 1994, 1416
BB 1994, 1553
BFHE 174, 249
BStBl II 1994, 580
DStZ 1994, 637
Vorinstanzen:
FG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen EFG 92, 285
BFH - Urteil vom 30.03.1994 (II R 7/92) - DRsp Nr. 1995/1155
BFH, Urteil vom 30.03.1994 - Aktenzeichen II R 7/92
DRsp Nr. 1995/1155
»Eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1ErbStG 1974 kann regelmäßig nicht allein aus dem Umstand hergeleitet werden, daß der Grundstücksverkäufer im Kaufvertrag die Kaufpreisschuld des Grundstückskäufers über den Zeitpunkt der Grundstücksübergabe und des Übergangs der Nutzungen und Lasten des Grundstücks hinaus zinslos gestundet hat. Ob ein gegenseitiger Vertrag (Kaufvertrag) zu einer (gemischt-)freigebigen Zuwendung führt, muß vielmehr grundsätzlich anhand einer Gegenüberstellung, Bewertung und Saldierung der gesamten im Kaufvertrag begründeten gegenseitigen Leistungspflichten ermittelt werden.«
Normenkette:
ErbStG (1974) § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1, 5;
Gründe:
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