I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine OHG, die bis Dezember 1975 die Firma "Kraftverkehr Z-Wald V & Co." führte und seither die Firma "V & Co." führt. Sie betrieb ein Omnibusunternehmen. Gesellschafter waren V, dessen Ehefrau M und seit 1. Januar 1975 deren Tochter T. M schied zum 31. Dezember 1975 aus; die verbleibenden Gesellschafter V und T waren fortan zu je 50 v.H. beteiligt.
Am 4. Dezember 1975 gründeten M und ihr Schwiegersohn S, der Ehemann der T, die "Kraftverkehr Z-Wald GmbH"; M trat ihren Geschäftsanteil von 1.000 DM schon am 27. Januar 1976 an S ab. Wenig später gründeten die GmbH und M -mit Wirkung zum 1. Januar 1976- die "Kraftverkehr Z-Wald GmbH & Co." (KG); die GmbH wurde persönlich haftende Gesellschafterin, M Kommanditistin. Die Klägerin und die KG schlossen mit Wirkung ab 1. Januar 1976 einen Pachtvertrag und einen Mietvertrag.
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