ArbG Siegburg, vom 25.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3796/98
BGB-Gesellschaft; Betriebsübergang; Ausscheiden eines Gesellschafters
LAG Köln, Urteil vom 14.05.2001 - Aktenzeichen 2 Sa 1054/00
DRsp Nr. 2002/15347
BGB -Gesellschaft; Betriebsübergang; Ausscheiden eines Gesellschafters
»Endet eine zweigliedrige BGB -Gesellschaft durch Ausscheiden eines Gesellschafters und führt einer der Gesellschafter den Betrieb allein weiter, sind die Grundsätze des § 613 aBGB anwendbar, mit der Folge, dass der Gesellschafter, der den Betrieb nicht fortführt nicht mehr Arbeitgeber ist und die Arbeitsverhältnisse unverändert nur noch zum alleinigen Betriebsinhaber fortbestehen.«