Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Erweiterung einer Außenprüfung auf die Einkommen- und Umsatzsteuer 1991 mit Anordnung vom 6. Juni 1997 nichtig ist.
Die Klägerin und Beschwedeführerin (Klägerin) war die Ehefrau und ist die Rechtsnachfolgerin des im August 1992 verstorbenen X. Dieser war Inhaber eines selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebes. Zum 1. April 1992 wurden die landwirtschaftlichen Nutzflächen verpachtet. Die Klägerin verkaufte den ererbten Betrieb im September 1994.
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