I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob auf im Veranlagungszeitraum 2004 steuerlich geltend gemachte nachträgliche Anschaffungskosten (hier: aus einer Beteiligung an einer GmbH herrührende Verluste) auch dann das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist, wenn die Verluste Darlehen umfassen, die bereits vor Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (2002) gegeben wurden.
Die Kläger sind miteinander verheiratet und werden steuerlich zusammen veranlagt.
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