I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war seit den 80er Jahren neben einem weiteren Gesellschafter zu 50 v.H. (= 75 000 DM) an der X-GmbH (künftig GmbH) beteiligt. Beide Gesellschafter waren zu Geschäftsführern bestellt.
Der Kläger hielt seine Beteiligung im Privatvermögen. Die GmbH machte Jahresabschlüsse nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr vom 1. November bis 31. Oktober des Folgejahres.
Mit Beschluss vom 22. Oktober 2001 lösten die Gesellschafter die GmbH mit Wirkung zum 31. Oktober 2001 auf und bestellten sich zu Liquidatoren. Die GmbH hatte ihren Geschäftsbetrieb bereits eingestellt. Das Anlagevermögen und der Warenbestand waren bereits im Jahr 2000/Anfang 2001 veräußert worden.
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