Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Versetzung des Klägers in die Vermittlungs- und Qualifizierungseinheit V .
Der am 15.12.1957 geborene Kläger ist verheiratet und für ein Kind unterhaltsverpflichtet. In einem Sozialfragebogen vom 10.10.2003 hatte der Kläger angegeben, dass seine Ehefrau schwerbehindert und nicht erwerbstätig und seine Eltern pflegebedürftig seien.
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