I. Der Vater des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) übertrug durch notariell beurkundeten Vertrag vom 22. Januar 1998 seine Beteiligung an einer GmbH, deren alleiniger Gesellschafter er war, schenkweise auf den Kläger und behielt sich den auf den Gewinn gerichteten Nießbrauch zu seinen Gunsten und nach seinem Tod zugunsten seiner Ehefrau auf Lebenszeit vor. Der Vertrag enthielt die Erklärung, dass der Freibetrag für Betriebsvermögen ausgeschöpft werden solle.
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