I.
a) Die Erblasserin ist am xxx1992 im Alter von 84 Jahren verstorben. Sie wurde ausweislich des am 7.10.1992 durch das Amtsgericht Kitzingen erteilten Erbscheins von den Beteiligten zu 1 bis 3 sowie von E. St. zu je 1/4 beerbt. Die Erbscheinserteilung erfolgte aufgrund des von der Erblasserin am 6. 3. 1991 errichteten notariellen Einzeltestaments, welches neben der vorgenannten Erbeinsetzung - soweit für das vorliegende Verfahren von Belang - folgende Regelungen enthält:
§ 4 Vermächtnisse:
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