FG Münster - 7 K 1486/00 E - 15.5.2002 (EFG 2004, 1179),
Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei Abgabe einer rückwirkenden Aufgabeerklärung; Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977
BFH, Urteil vom 18.08.2005 - Aktenzeichen IV R 9/04
DRsp Nr. 2006/347
Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei Abgabe einer rückwirkenden Aufgabeerklärung; Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1AO 1977
»Die jederzeit mögliche Aufgabe eines verpachteten Betriebs ist für den vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anzuerkennen, wenn die Aufgabeerklärung spätestens drei Monate nach diesem Zeitpunkt abgegeben wird (jetzt R 16 Abs. 5 Satz 6 EStR 2005). Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sich die gemeinen Werte in diesem Zeitraum nicht wesentlich geändert haben.«