I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine mit notariellem Vertrag vom 19. März 1980 (Satzung) errichtete GmbH. Am Stammkapital von 20.000 DM waren am Bewertungsstichtag 31. Dezember 1983 der Geschäftsführer A - Beigeladener - mit 14.000 DM und der Prokurist B-Beigeladener - mit 6.000 DM beteiligt. Gegenstand des Unternehmens ist der Großhandel mit Stahl- und Kunststofferzeugnissen sowie die Vertretung entsprechender in- und ausländischer Herstellungswerke.
Nach § 5 der Satzung, der die Veräußerung und Vererbung von Geschäftsanteilen regelt, ist der Kreis der möglichen Gesellschafter auf A - im Todesfall auf dessen Witwe-sowie auf B begrenzt. Als Kaufpreis für alle gemäß § 5 der Satzung möglichen Veräußerungen von Geschäffsanteilen zwischen den Gesellschaftern oder von den Erben bzw. Vermächtnisnehmern eines Gesellschafters an den verbleibenden Gesellschafter ist der Nennwert der Einlage vereinbart.
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