Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der im Jahre 1939 geborene Kläger betrieb in B und in einer Niederlassung in E eine Fahrschule. In den vom Kläger gemieteten Räumlichkeiten der Niederlassung in E bestanden Anmelde- und Unterrichtsmöglichkeiten für die aus E stammenden Fahrschüler. Die Fahrstunden wurden überwiegend in A durchgeführt, wobei der Kläger selbst oder ein angestellter Fahrlehrer auch die Fahrschüler aus E dorthin abholten. Die im Betriebsvermögen des Klägers vorhandenen Fahrzeuge (drei PKW Golf, ein Mofa und zwei Motorräder) waren nicht direkt einer Niederlassung zugeordnet.
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