I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) --Eheleute-- wurden für das Streitjahr 1994 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war bis September 1994 bei der X-AG beschäftigt.
Im Frühjahr 1994 bot die X-AG ihm an, im Wege des Management Buy-Out ausgewählte Betriebe in A (Ausland) aus ihrem Unternehmen zu erwerben und in den deutschen Raum zu expandieren. Er habe sich daraufhin mit einem Partner (der deutschen B-GmbH & Co. KG) entschlossen, eine AG mit Sitz und Geschäftsführung in A zu gründen und diese Betriebe zu kaufen und zu führen. Beide Gesellschafter sollten an der AG je zur Hälfte beteiligt sein.
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