Streitig sind der Zeitpunkt und die Höhe einer Einlage in das EK 04.
Am...DM umfassenden Stammkapital der Klägerin, die im November 2002 von der A GmbH in die B ...gesellschaft mbH umfirmierte, waren zunächst C mit...DM sowie die D GmbH (D) mit...DM beteiligt. Die Anteile des Gesellschafters C wurden mit Gesellschafterbeschluss vom 17. November 1995 eingezogen.
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