Für die Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht ist nicht allein die Intensität der Bewirtschaftung entscheidend. Maßgebend ist auch die Absicht, durch die Realisierung des Wertzuwachses des aufstehenden Holzes einen Veräußerungsgewinn zu erzielen, der etwaige zuvor erwirtschaftete Verluste übersteigt.