Zu entscheiden ist, ob und inwieweit die - dem Grunde nach unstreitig - gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung der Mutter der Klägerin an diese eine mit dem Bedarfswert (§ 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. §§ 138 ff des Bewertungsgesetzes - BewG) anzusetzende mittelbare Grundstücksschenkung darstellt oder ob eine mit dem Nennwert des hingegebenen Geldbetrags (§ 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 BewG) zu erfassende Geldschenkung anzunehmen ist.
Unter dem 3. März 2004 ließen die Klägerin H und ihre mittlerweile verstorbene Mutter, Frau L, einen ausdrücklich als "mittelbare Grundstücksschenkung" bezeichneten Vertrag (Urk.-Nr. ... B der in E amtsansässigen Notarin D) beurkunden, der auszugsweise folgenden Inhalt hat:
1. Schenkungsversprechen
Frau L verpflichtet sich hiermit, ihrer Tochter, Frau H, einen Barbetrag in Höhe von 240.000 EURO ... zu schenken.
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