Geschäftsbetrieb einer verschmolzenen Kapitalgesellschaft - Verlustabzug bei Verschmelzung; Einstellung des Geschäftsbetriebs zum Eintragungszeitpunkt; Fortführung auf Rechnung der übernehmenden Körperschaft
FG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2009 - Aktenzeichen 6 K 257/05 F
DRsp Nr. 2009/20032
Geschäftsbetrieb einer verschmolzenen Kapitalgesellschaft - Verlustabzug bei Verschmelzung; Einstellung des Geschäftsbetriebs zum Eintragungszeitpunkt; Fortführung auf Rechnung der übernehmenden Körperschaft
Der Geschäftsbetrieb einer verschmolzenen Kapitalgesellschaft besteht - mit der Folge des Übergangs des verbleibenden Verlustabzugs auf die Übernehmerin nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 a.F. - auch dann bis zur Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister fort, wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits auf Rechnung der übernehmenden Körperschaft geführt wird, im Übrigen aber unverändert bleibt.