FG Hessen, vom 06.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2119/03
Gesonderte Feststellung über die Art der wirtschaftlichen Einheit gemäß § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BewG; Nichtigkeit von Feststellungsbescheiden aufgrund eines Bestimmtheitsmangels
BFH, Urteil vom 14.02.2007 - Aktenzeichen II R 69/05
DRsp Nr. 2007/6472
Gesonderte Feststellung über die Art der wirtschaftlichen Einheit gemäß § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1BewG; Nichtigkeit von Feststellungsbescheiden aufgrund eines Bestimmtheitsmangels
»1. Die Steuervergünstigungen des § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2ErbStG sind nur zu gewähren, wenn das erworbene Vermögen sowohl auf Seiten des Erblassers oder Schenkers als auch auf Seiten des Erwerbers Vermögen i.S. des Abs. 4 Nr. 1 oder 2 der Vorschrift gewesen bzw. geblieben ist.2. Für die gemäß § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1BewG vorzunehmenden Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit und --bei Betriebsgrundstücken, die zu einem Gewerbebetrieb gehören-- über den Gewerbebetrieb sind die Verhältnisse beim Erblasser oder Schenker maßgebend. Ob die erworbene wirtschaftliche Einheit beim Erwerber Betriebsgrundstück geblieben ist, ist im Rahmen der Steuerfestsetzung zu prüfen.3. Übertragen Eheleute ein ihnen zu Miteigentum gehörendes Grundstück, das dem Betrieb eines der Ehegatten dient, im Wege vorweggenommener Erbfolge zusammen mit dem Betrieb auf ein Kind, ändert § 26BewG nichts an der Rechtsfolge des § 99 Abs. 2 Satz 3 BewG, wonach auch der Miteigentumsanteil des Ehegatten und Betriebsinhabers kein Betriebsgrundstück ist.«