Streitig ist, ob der Gewinn aus der Auflösung einer Ansparrücklage dem laufenden oder dem Veräußerungsgewinn zuzurechnen ist.
I.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|