AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1 S 1; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 2 ; EStG § 17 Abs. 1 S 1; EStG § 17 Abs. 1 S 3;
Fundstellen:
EFG 2000, 565
Gewinnzurechnung bei Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung durch die vermögensverwaltende PersGes
FG Münster, Urteil vom 25.02.2000 - Aktenzeichen 11 K 1590/97 F
DRsp Nr. 2001/2278
Gewinnzurechnung bei Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung durch die vermögensverwaltende PersGes
1. Die Feststellungserklärung für eine Personengesellschaft bezieht sich auf die gesamten Einkünfte der Gesellschaft. Die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit einer abgegebenen Steuererklärung steht dem Beginn der Festsetzungsfrist entsprechend § 170 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO erst entgegen, wenn die Erklärung derart lückenhaft ist, dass sie praktisch auf die Nichteinreichung einer Erklärung hinausliefe.2. Gehören Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, die - abgesehen von dem Besteuerungstatbestand des § 17EStG - keine Gewinneinkünfte erzielt (vermögensverwaltende Personengesellschaft), so sind die Anteilsrechte für Zwecke der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen gemäß § 17EStG den Gesellschaftern nach § 39 Abs. 2 Nr. 2AO anteilig, d.h. so zuzurechnen, als ob sie an den Anteilsrechten zu Bruchteilen berechtigt wären. Ein Veräußerungsgewinn nach § 17EStG kann deshalb nicht einheitlich und gesondert auf der Ebene der Personengesellschaft festgestellt werden.
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