Anwendungsschreiben zu Verpachtungen durch die öffentliche Hand Zu den Grundsätzen der Verpachtung >BMF vom 12. 11. 2009, BStBl I S. 1303, Rdnr. 15 ff. Aufgabe des Verpachtungsbetriebs Ein Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art kann nur dadurch mit der Folge der Auflösung der in dem verpachteten Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven aufgegeben werden, dass der Verpachtungsbetrieb eingestellt oder veräußert wird (>BFH vom 1. 8. 1979, I R 106/76, BStBl II S. 716). Einkunftsart >H 8.2 Einkunftsart Inventar
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