Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer
BGH, Urteil vom 17.09.1985 - Aktenzeichen VI ZR 73/84
DRsp Nr. 1992/4184
Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer
»Zu den Anforderungen an die vertragliche und deliktische Haftung eines Steuerbevollmächtigten, der als "verlängerter Arm" seines Auftraggebers dessen Vertragspartner falsche Zahlen über Umsatz und Gewinn einer Handelsgesellschaft mitteilt.«