Streitig ist, ob die Einbringung von Aktien in eine GmbH als Veräußerung im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes () in der gemäß § Abs. für das Streitjahr maßgeblichen Fassung des Gesetzes vom 22. Dezember 1999, BGBl. I Seite 2601, ( 1999) zu werten ist.
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