I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist als Kommanditistin an der A-KG beteiligt. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 24. August 1994 räumte sie ihrer 1994 geborenen Tochter B mit Wirkung vom 1. Mai 1994 schenkweise eine "mitunternehmerische (atypische)" Unterbeteiligung von nominal 100 000 DM an der Kommanditbeteiligung ein und verpflichtete sich, die anfallende Schenkungsteuer zu tragen.
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