Kein Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Geschäftsveräußerung im Ganzen
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.11.2008 - Aktenzeichen 6 K 2159/06
DRsp Nr. 2009/1488
Kein Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Geschäftsveräußerung im Ganzen
Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Abs. 1aUStG ist der Erwerber nicht in dem Sinne Rechtsnachfolger des Veräußerers, dass er in dessen Steuerschuldverhältnis eintritt und folglich die steuerlichen Verpflichtungen auch für vor dem Übergang liegende Zeiträume erfüllen muss.