Streitig ist die Höhe des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.1998.
Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der A GmbH & Co. KG (im Folgenden A KG genannt). Die Gesellschaftsgründung erfolgte durch formwechselnde Umwandlung der A GmbH in eine GmbH & Co. KG gemäß notariell beurkundeter Erklärungen vom 24.06.1997. Gegenstand des Unternehmens der A KG ist der Verlag und der Vertrieb von pädagogischer Literatur und Zeitschriften, Lehr- und Lernmedien sowie der Großhandel mit Schul- und Schülerbedarf. Komplementärin ohne Einlage war die A Verwaltungsgesellschaft mbH, einzige Kommanditistin war die B Druck GmbH (Im Folgenden B GmbH) mit einer Pflicht- und Hafteinlage i.H.v. 500.000 DM.
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